Prüfung von Industrieanlagen
Als bestellte Sachverständige prüfen wir Ihre Anlage auf Betriebs- und Anlagensicherheit entsprechend WHG und AwSV. Je nach Erfordernis führen die Sachverständigen der 1. Arge Technische Prüforganisation e.V. , kurz TPO, für Sie Inbetriebnahmeprüfungen, gesetzlich vorgeschriebene wiederkehrende Prüfungen wie auch Stillegungsprüfungen durch.
Grundsätzlich wird bei den Prüfungen zwischen folgenden beiden Prüfgruppen unterschieden:
- Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe (LAU-Anlagen),
- Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe (HBV-Anlagen).
Exemplarisch seien folgende Industrie- und Gewerbegruppen genannt, in denen wir die gesetzlich geforderten wasserrechtlichen Prüfungen für den Betreiber entsprechender Anlagen durchführen:
- Diesel- und Heizölverbraucheranlagen
- Erdwärmesondenanlagen
- Kälte- und Wärmepumpenanlagen
- Biogasanlagen
- Lageranlagen für die Versorgung von Notstromaggregaten und Blockheizkraftwerken
- Frisch- und Altölanlagen
- Abfall- und Abwasserbehandlungsanlagen
- Ölemulsionsbehandlungsanlagen
- Chemikalienlager jeglicher Art
- Holzimprägnierungsanlagen
- Düngemittel- und Pflanzenschutzmittellager
- Fass- und Gebindelager
- Rohrleitungsanlagen
Sprechen Sie uns gerne an, auch wenn Sie Ihre Anlage nicht in vorstehender exemplarischen Aufzählung enthalten ist, eine wasserrechtliche Überprüfung Ihrer Anlage jedoch erforderlich ist.
Ein einfacher Informationsaustausch mit der für Sie zuständigen unteren Wasserbehörde ist gewährleistet.
Kundenzufriedenheit ist uns sehr wichtig!
Nehmen Sie unsere Leistung in Anspruch, wir freuen uns auf Ihren Anruf.